Die Wohnungsrenovierung – 5 häufige Fragen beantwortet

  • 27.06.2022

Von der Frage, wer für die Renovierung der Wohnung zuständig ist bis hinzu wer die Kosten der Wohnungsrenovierung trägt, gibt es viele Fragen, welche das Thema Wohnungsrenovierung aufwirft. Egal ob seitens der Wohnungseigentümer oder der Mieter, wir versuchen die wichtigsten Fragen zu klären:

• Wer muss die Wohnung renovieren, Mieter oder Vermieter?
• Wie viel kostet die Wohnungsrenovierung und wer zahlt?
• Wann muss die Wohnung renoviert werden?
• Wie kann man Schritt für Schritt die Wohnung renovieren?
• Wie lange dauert die Renovierung der Wohnung?

Wer muss die Wohnung renovieren, Mieter oder Vermieter?

Wohnungsrenovierung durch den Mieter vor Auszug – Muss ich die Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?

Wann eine Wohnung renoviert werden muss, ist meist im Mietvertrag festgelegt. Eine häufige Regelung ist, dass der Mieter vor dem Auszug die Verpflichtung hat die Wohnung zu renovieren. Der Mieter muss die Wohnung allerdings nur renovieren, wenn sie beim Einzug im renovierten Zustand übernommen worden ist und für die Renovierung Bedarf besteht. Dieser Bedarf ist vorhanden, wenn der Mieter deutliche Änderungen vorgenommen hat.

Hierbei müssen oft Mängel wie Risse, Löcher oder schmutzige Stellen an Wänden oder Decken beseitigt werden. Dazu müssen die Wände neu angestrichen oder verputzt werden. Wurde die Wand in einer auffälligen Farbe gestrichen, dann muss die Wandfarbe in den Ausgangszustand zurück gebracht werden. Außerdem können Arbeiten anfallen, wie eine frische Tapezierung oder das Anstreichen von Türen, Fenstern, Heizkörpern, Heizungsrohren und Fußböden. Diese Aufgaben dürfen häufig auch während des Bewohnens der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Manche Malerarbeiten müssen auch beim Auszug nicht mehr rückgängig gemacht werden. Lesen Sie hier was bei Malerarbeiten in der Wohnungsrenovierung beachtet werden muss.

Aufgrund der Pflicht nach dem Auszug die Wohnung im herkömmlichen Zustand an den Vermieter zu übergeben, ist es dem Mieter nicht erlaubt deutliche bauliche Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen, welche nicht mehr zur Renovierung, sondern zu der Sanierung der Wohnung zählen. Ist dies allerdings sein Wunsch, so muss er sich mit dem Vermieter absprechen. Wenn der Vermieter keinen oder wenig Bedarf hat der Wohnung einer ausführlichen Renovierung zu unterziehen, kann oft eine Lösung gefunden werden, bei welcher sich der Mieter an den Renovierungskosten beteiligt.

Wohnungsrenovierung durch den Vermieter vor Einzug

Die Grundlage für die Renovierungsarbeiten des Mieters bei Auszug schafft allerdings der Vermieter mit seinen Pflichten zur Renovierung vor dem Einzug des Mieters. Denn der Vermieter muss darauf achten, dass die Wohnung in bewohnbarem und dem vertragsgemäßen Zustand bleibt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Restaurierung und Sanierung, welche zu den Pflichten des Vermieters gehört.

Dazu gehört zum Beispiel auch der Ersatz von Gegenständen, welche nach längerer Abnutzung nicht mehr genutzt werden können, wie zum Beispiel eine aufgeraute Badewanne. Die Wohnung muss in einem bewohnbaren Zustand vom Vermieter bereitgestellt werden, daher muss auch der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung trotz der Abnutzung durch den Mieter so bleibt.

Wann muss die Wohnung renoviert werden?

Es gibt also keine genauen Fristen, wann ein Vermieter oder Mieter die Wohnung renovieren muss, da die Zeitabstände der Renovierung, je nach Abnutzung und Zustand der Wohnung, variieren können.

In manchen Mietverträgen wird eine Frist vereinbart, innerhalb welcher der Mieter die Wohnung renovieren muss. Allerdings ist dies rechtlich nicht zulässig und muss daher nicht eingehalten werden. Wie zuvor erwähnt, muss der Mieter nur renovieren, wenn Bedarf besteht. Dies kann im Vorhinein nicht festgelegt werden.

Die verschiedenen Bestandteile der Wohnung haben auch eine unterschiedliche Abnutzungszeit. Beispielsweise müssen Parkettböden regelmäßig überprüft, abgeschliffen und versiegelt werden und können somit 50 Jahre einwandfrei benutzbar sein. Währenddessen müssen Kunststoffböden beispielsweise bereits nach 15-20 Jahren ausgetauscht werden. Dahingegen sollten Wandfarben und Tapeten alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Daraus lässt sich einfach schließen, dass die Antwort auf die Frage, wann eine Wohnung renoviert werden soll, nur mit „es kommt darauf an“ beantwortet werden kann.

Der Zeitpunkt der Renovierung lässt sich durch die einzelnen Bestandteile der Wohnung beeinflussen, aber auch durch die Abnutzung und das Alter der Wohnung.

Wie viel kostet die Wohnungsrenovierung und wer zahlt?

Genauso wie die Zeitabstände von Wohnungsrenovierungen variieren können, können auch die Kosten variieren. Die Kosten der Renovierung vor dem Auszug müssen vom Mieter getragen werden. Andere Renovierungen, welche durch den Vermieter durchgeführt werden, muss der Vermieter zahlen.

Es gibt auch die Möglichkeit die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag unterzubringen. Hierbei werden Reparaturen von häufig genutzten Gegenständen, wie beispielsweise Türgriffe, Lichtschalter oder Wasserhähne, vom Mieter durchgeführt. Die Kosten dafür trägt ebenfalls der Mieter. Der Vermieter muss allerdings eine Höchstgrenze für den Kostenbetrag festlegen.

Allerdings lässt sich auch sagen, dass es Renovierungen für jedes Budget gibt. Lassen Sie sich eine maßgeschneiderte Lösung von einem Spezialisten für Wohnungsrenovierung erstellen.

Wie kann man Schritt für Schritt die Wohnung renovieren?

Wenn man davon ausgeht, dass ein kompletter Raum renoviert werden soll, dann ist folgende Reihenfolge für die Wohnungsrenovierung empfehlenswert. Zuerst muss der Raum entweder von allen Möbeln befreit oder sie müssen gut abgedeckt und geschützt werden. Daraufhin wird der Boden renoviert, indem er ausgetauscht oder bearbeitet wird, wie zum Beispiel ein Parkettboden abgeschliffen werden muss. Im nächsten Schritt werden die Wände und Decken bearbeitet, entweder gehören sie verputzt, bemalt oder tapeziert. Wenn auch Möbel bzw. Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise eine Badewanne oder ein Heizkörper erneuert werden sollen, so wird das in der Regel danach durchgeführt. Dann können Wasserinstallations-, Heizungsinstallations- und Elektroinstallationsarbeiten durchgeführt werden. Darauffolgend können auch Türen und Fenster renoviert oder erneuert werden. Abschließend wird der Raum gereinigt und die Möbel wieder aufgestellt oder von der Abdeckung befreit. Ein kompetenter Baumeister, kann Ihnen während der Renovierung zur Seite stehen. Von der Beratung bis hin zum letzten Schritt, kann er sie durch die Wohnungsrenovierung führen und dabei kosten- und zeiteffizient agieren.

Wie lange dauert die Renovierung der Wohnung?

Die Dauer Ihrer Wohnungsrenovierung ist ebenfalls so schwer einzuschätzen, wie die Kosten und der Zeitpunkt an dem Sie Ihre Wohnung renovieren sollten. Allerdings gibt es hierbei einige Punkte, die die Dauer der Renovierung, aber auch die Kosten beeinflussen können. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

• Wie groß ist die zu renovierende Wohnung?
• Ist meine Wohnung ein Altbau mit vielen freien Flächen und Verschachtelungen?
• Möchte ich die Wohnungsrenovierung selbst durchführen oder einen Spezialisten beauftragen?
• Welche Qualitätsanforderungen habe ich bezüglich der Renovierung?
• Müssen Elektronik- oder Wasserinstallationen durchgeführt werden?
• Wie hoch ist der Druck die Wohnung zu renovieren?
• Wird die Wohnung zur Zeit der Renovierung bewohnt oder steht sie frei?

Falls sie die Wohnungsrenovierung so kurz, effizient und qualitativ hochwertig wie möglich gestalten zu wollen, so empfiehlt es sich die Arbeit an einen Baumeister abzugeben. Mit jahrelanger Erfahrung und der richtigen Planung, ist es ihm möglich, Ihren Anforderungen gerecht zu werden.

Möchten Sie Ihre Wohnung renovieren? Lassen Sie sich unverbindlich von Ihrem Partner für Renovierungen in Wien beraten. Wir, Ihr Bauunternehmen in Wien, sorgen für eine unproblematische, an Ihr Budget angepasste und zeiteffiziente Durchführung!



Diesen Blogpost teilen:

Ing. Peter Skorepa

Wir legen kompromisslos Wert auf höchste Qualitätsmaßstäbe. König Heinrich schafft Werte, die über Generationen hinweg bestehen bleiben. Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen oder ein anderes Anliegen haben, stehen ich und mein Team Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.



Home
Kontakt
Impressum

© 2024 König Heinrich Bauunternehmen - Hetzendorferstraße 72 - 1130 Wien / Opernring 1 - 1010 Wien